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Neuigkeiten

10.02.2021 – Mit geförderter Krisenberatung fit für den Neustart

By 10. Februar 2021Juli 27th, 2023No Comments

1. Krisenberatung Corona

Im Rahmen der Krisenberatung Corona des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg können sich Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern eine kostenlose Beratung durch einen erfahrenen Experten erhalten.

Wir als akkreditiertes Beratungsunternehmen beim RKW Baden-Württemberg und beim Handelsverband Baden-Württemberg sind berechtigt, die geförderte Krisenberatung Corona zu beantragen und durchzuführen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Gastgewerbe und sonstige Dienstleistungen in Baden-Württemberg.

Ziel des Programms ist es, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Unternehmen mit einer Krisenberatung dabei zu unterstützen, den Fortbestand zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten sowie Wertschöpfungsketten aufrecht zu erhalten.

Die Krisenberatung Corona unterstützt bei einer ersten Bestandsaufnahme die Entwicklung eines Maßnahmenplans zur Krisenbewältigung und Umsetzungsbegleitung und um sich für die Zeit nach der Krise neu aufzustellen. Hierfür stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage je Beratungsfall zur Verfügung, Fördersatz 100 % (also kein Eigenanteil). Bei bewilligter Beratung ist vom Unternehmen selbst nur die MwSt. auf die geförderten Beratungstage zu leisten.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an Ingo Vögele oder Martin Marotz unter Tel. +49 711 3418383, bzw. per E-Mail an hallo@modus-vm.de

2. Überbrückungshilfe III

Die Bundesregierung hat ihre Fördermaßnahmen für Unternehmen, die stark unter den Auswirkungen von Corona leiden, verlängert und die neue Überbrückungshilfe III gestartet.

Betroffene Unternehmen haben die Chance Fördergelder in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu beantragen.

Einheitliches Förderkriterium ist ein Umsatzrückgang von 30% und mehr. Mittelstandsunternehmen können ihre Werbungs- und Marketingkosten, abhängig vom Umsatzrückgang bis zu 90% erstatten lassen!

Über die Fixkosten hinaus, werden ab sofort auch Werbe- und Marketingkosten gefördert sowie Maßnahmen zur Digitalisierung (z. B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops) und Umbauten wegen Hygienemaßnahmen. Diese Fördermaßnahme kann über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Überbrückungshilfe III und bei der Umsetzung Ihre Werbe- und Marketingmaßnahmen.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an Ingo Vögele oder Martin Marotz unter Tel. +49 711 3418383, bzw. per E-Mail an hallo@modus-vm.de

modus_vm Helferlein für Krisenberatung